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   VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873   

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VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873 (https://dejure.org/2002,17299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2002 - 8 B 98.873 (https://dejure.org/2002,17299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 8 B 98.873 (https://dejure.org/2002,17299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer Grundstücksfläche durch die Straßenbaubehörde als Straßenbestandteil bei fehlender Funktion als Straßenbestandteil; Duldungspflichten eines Anwohners für Schutzmaßnahmen zu Gunsten einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 09.03.2015 - M 2 K 14.4773

    Keine Klagebefugnis für Anfechtng einer Widmungsverfügung

    Allerdings reicht allein die Stellung der Kläger als Straßenanlieger für eine Klagebefugnis zur Anfechtung einer Widmungsverfügung nicht aus (offen gelassen von BayVGH, U. v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 22 a.E.; vgl. dazu auch Allesch, BayVBl. 2005, 677/678).

    Im Rahmen dieser Ermessenentscheidung sind die Belange der Anlieger und damit die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger mit einzubeziehen (BayVGH, U. v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 22 m. w. N.; Allesch, a. a. O.).

    Klagebefugt ist deshalb etwa ein Betroffener, der durch die Widmung erst Anlieger einer (weiteren) Straße wird und damit eine wesentlich andere Rechtsstellung mit neuen straßenrechtlichen Rechten und Pflichten erhält (BayVGH, U. v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 22 m. w. N.; Allesch, a. a. O.).

    Eventuelle beitragsrechtliche Auswirkungen sind lediglich eine mittelbare Folge der Widmung, ein sog. Rechtsreflex, hingegen kein im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigender Belang der Anlieger (zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.10.1994 - 1 A 12227/83 - juris Rn. 13 f.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 26.6.1986 - 5 S 3206/85, NVwZ 1986, 1031/1031; VG München, U. v. 24.1.2012 - M 2 K 11.5640 - juris Rn. 23 f. m. w. N.; zumindest zweifelnd: BayVGH, U. v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 23).

    Einer Straßenbaubehörde ist es damit verwehrt, ohne sachlichen Grund Grundstücke als Bestandteil einer Straße zu widmen (BayVGH, U. v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 30; Allesch, a. a. O.).

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664

    Widmung eines Eigentümerwegs; Klage eines Anliegers; Anspruch auf

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Belange der Anlieger (des gewidmeten Grundstücks) und die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger in die Abwägung einzubeziehen (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - Rn. 22).

    In Betracht kommen hierbei etwa das Recht auf Zugang oder Zufahrt zur Straße nach Maßgabe des Art. 17 BayStrWG, die Duldungspflichten für Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Straße nach Art. 29 BayStrWG sowie Reinigungs-, Räum- und Streupflichten nach Art. 51 Abs. 4 und 5 BayStrWG (BayVGH, U.v. 24.10.2002 a.a.O. Rn. 22).

    Gleiches gilt für die Frage, ob mit der Widmung im konkreten Fall Rechte und Pflichten verbunden sind, die der Klägerin auferlegt werden und die im Rahmen der Ermessensentscheidung möglicherweise hätten berücksichtigt werden müssen (s. hierzu auch BayVGH, U.v. 24.10.2002 a.a.O. Rn. 22).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Belange der Anlieger (des gewidmeten Grundstücks) und die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger in die Abwägung einzubeziehen (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - Rn. 22).

  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 8 ZB 15.1608

    Widmung einer Ortsstraße - Klagebefugnis eines Straßenanliegers

    Der Senat hat bislang offen gelassen, ob ein Straßenanlieger eine ihn berührende Widmung allgemein anfechten kann (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - BayVBl 2003, 337).

    Ebenso trifft es zu, wenn das Verwaltungsgericht eine Klagebefugnis der Anlieger wegen möglicher beitragsrechtlichen Folgen der angefochtenen Widmung verneint, weil diese bei der Ermessensausübung im Rahmen der straßenrechtlichen Widmung keinen zu berücksichtigenden Belang darstellen (vgl. schon BayVGH, U.v. 24.1.2002 - 8 B 98, 873 - BayVBl 2003, 337; vgl. ferner BayVGH, B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 26.6.1986 - 5 S 3206/85 - NVwZ 1986, 1031/1032).

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grenzen des Widmungsermessens nur dann überschritten sind, wenn die Straßenbaubehörde eine Grundstücksfläche als Straßenkörper widmet, die keinerlei Funktion in Bezug auf die Straße ausübt (BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - BayVBl 2003, 337/338).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 785/05

    Beitragsrechtliche Erschließung: Grundstück mit Böschung

    (Stand: 1.2.2007), Art. 6 Rn. 26 f.; Herber, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 7, Rn. 15; zur straßenrechtlichen Rechtswidrigkeit einer solchen Widmung BayVGH, Urteil vom 24.10.2002 - 8 B 98.873 -, BayVBl. 2003, 337.
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369

    Baugenehmigung für ein Garagengebäude; Prüfungsgegenstand; Sondernutzung;

    Gegenstand der Widmung ist grundsätzlich die hergestellte Straße einschließlich aller Bestandteile im Sinn von Art. 2 BayStrWG (BayVGH vom 24.10.2002 Az. 8 B 98.873 RdNr. 29 ).

    Selbst wenn dies zu verneinen wäre, würde die Reichweite der Widmung nicht quasi automatisch eingeschränkt, sondern diese wäre (nur) mit einem rechtlichen Mangel behaftet (vgl. BayVGH vom 24.10.2002 a.a.O.: Ob eine bestimmte Fläche zu Recht von einer Widmung nach Art. 6 Abs. 1 BayStrWG erfasst wird, ist daher danach zu beurteilen, ob sie nach Art. 2 BayStrWG als Bestandteil der Straße in Betracht kommen kann.).

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Sie wird hinsichtlich des überschießenden Teils womöglich teilweise rechtswidrig geworden sein (vgl. VGH München, Urt. v. 24.10.2002, 8 B 98.873, BayVBl. 2003, 337, juris Rn. 30; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 12 Rn. 30), doch führt dies nicht zur Nichtigkeit der Widmung im Ganzen.
  • VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 2 K 13.2042

    Klage auf Feststellung der Straßenbaulast an einer Stützmauer;

    Dem steht nicht entgegen, dass die Behörde in Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayVGH, U.v. 19.7.1988 - 8 B 87.28 - juris; U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris) selbst festlegen kann, ob sie eine Straße oder einen Straßenbestandteil i.S.d. Art. 2 Nr. 1 BayStrWG widmet oder nicht.
  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 21.1377

    Widmung, Klagebefugnis, Eigentumsrecht

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung sind die Belange der Anlieger und damit die gestaltende Wirkung der Widmung auf Rechte und Pflichten der Anlieger miteinzubeziehen (vgl. BayVGH, U.v. 24.1ß0.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 22 m.w.N.; Allesch, a.a.O.).

    Klagebefugnis hat deshalb ein Betroffener, der durch die Widmung erst Anlieger einer weiteren Straße wird und damit eine wesentlich andere Rechtsstellung mit neuen straßenrechtlichen Rechten und Pflichten erhält (vgl. BayVGH, U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - juris Rn. 22 m.w.N.; Allesch, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525

    Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück

    Dem steht nicht entgegen, dass die Behörde in Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen - nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayVGH, U.v. 19.7.1988 - 8 B 87.00028 u.a. - BayVBl 1989, 146/147; U.v. 24.10.2002 - 8 B 98.873 - BayVBl 2003, 337/338) - selbst festlegen kann, ob sie eine Straße oder einen Straßenbestandteil im Sinn des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG widmet oder nicht.
  • VGH Bayern, 05.12.2003 - 8 B 96.3098

    Zulässigkeit des Reitens auf aus sachlichen Gründen als beschränkt-öffentliche

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 786/05

    Kriterien für das Unterliegen eines Grundstücks der Beitragspflicht

  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 8 ZB 13.1667

    Eintragung einer Kreisstraße

  • VGH Bayern, 02.03.2007 - 6 CS 06.2983
  • VG München, 08.05.2018 - M 2 K 17.4807

    Nichtigkeit einer straßenrechtlichen Widmung

  • OVG Hamburg, 17.04.2023 - 2 Bs 31/23

    Für die Eigenschaft eines öffentlichen Weges ist nicht maßgebend, ob die Straße

  • VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15

    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

  • VG Augsburg, 18.11.2020 - Au 6 K 19.1037

    Widmung als Ortsstraße

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 4 ZB 11.1555

    Straßenreinigungsgebühren; Grundstücksgrenze zu einem Grünstreifen

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 4 ZB 11.1556

    Straßenreinigungsgebühren; Grundstücksgrenze zu einem Grünstreifen

  • VGH Bayern, 15.04.2008 - 8 ZB 08.154

    Räum- und Streupflicht; eigenständige Grünfläche (hier verneint)

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 14.5640

    Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung

  • VG München, 24.01.2012 - M 2 K 11.5640

    Widmung von unselbständigen Teilflächen einer Ortsstraße

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